Kanzlei für Arbeitsrecht Schweier
Präventive Rechtsberatung für Vorstände / Geschäftsführer


Im Zuge eines zu beobachtenden schnelleren Wechsels in den höheren Hierarchieebenen gewinnt die arbeitsrechtliche Präventivberatung für diese Zielgruppe zunehmend an Bedeutung. Dem Wunsch nach Rechtssicherheit bezüglich zu treffender Vereinbarungen soll nachgekommen werden. Daneben kann die Kenntnis der Gestaltungsmöglichkeiten die Verhandlungsposition stärken.

Vertragsgestaltung

Bereits bei sich anbahnenden Vertragsbeziehungen sollte eine Prüfung der Vertragsgestaltung „Knackpunkte“ aufzeigen und Lösungsvorschläge für die Zukunft gewährleisten. Das Risiko späterer Streitigkeiten kann durch Verwendung eindeutiger Formulierungen minimiert werden. Insbesondere Bestimmungen zur Gewährung einer variablen Vergütung (z.B. umsatzabhängig) sind in der Praxis oftmals unklar (Wie wird die Höhe ermittelt? Welche Faktoren sind entscheidend? Wann ist die Zahlung fällig?).

Selbst bei Regelungen zur Dauer des Vertragsverhältnisses und zu den Beendigungsmöglichkeiten finden sich immer wieder unklare Bestimmungen. Zu beachten ist auch, dass Vorstände / Geschäftsführer keinen Kündigungsschutz haben. Um diesen Nachteil zumindest in gewissem Maße zu kompensieren, kann die Vereinbarung einer festen Mindestlaufzeit oder einer relativ großzügig bemessenen Kündigungsfrist in Erwägung gezogen werden.

Beendigung der Vertragsbeziehung

Gerade bei der Beendigung von Dienstverhältnissen mit Vorständen und Geschäftsführern wird in der Praxis meist nicht einfach überraschend die Kündigung erklärt, sondern über die Tatsache der Beendigung der Vertragsbeziehung und die Beendigungsmodalitäten werden im Regelfall Verhandlungen geführt.

Die Verhandlungsposition des Vorstands / Geschäftsführers sollte hier frühzeitig ermittelt und abgesteckt werden. So sind z.B. folgende Fragestellungen in die Überlegungen einzubeziehen:
  • Kann sich der Vorstand / Geschäftsführer auch bereits vor dem geplanten Beendigungszeitpunkt lösen (insbesondere, wenn er eine neue Position gefunden hat)?
  • Lässt sich eine Abfindung für den Verlust der Beschäftigung aushandeln?
  • Erfolgt eine Freistellung für die Restlaufzeit? Wenn ja, wird anderweitiger Erwerb auf die Vergütung angerechnet?
  • Wie berechnet sich eine variable Vergütung für die Restlaufzeit?

FAZIT:

Für Vorstände und Geschäftsführer kann eine präventive Rechtsberatung ein Mehr an Sicherheit bieten. Es können Möglichkeiten geprüft werden, um die Verhandlungsposition zu stärken und Gestaltungs-spielräume zur Nutzung der individuellen Interessen ermittelt werden.