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Schwerpunkte bilden betriebliche Umstrukturierungen, Transaktionen, Personalabbaumaßnahmen, Outsourcing und Vertragsgestaltungen

Die Rechtsberatung ist zunehmend komplexer geworden. Viele auftretende Fragestellungen erfordern eine tiefgehende arbeitsrechtliche Prüfung. Hier ist es für einen Anwalt von Vorteil, über profunde Detailkenntnisse zu verfügen. Vor diesem Hintergrund wurde das Beratungsprofil spezialisiert und auf die arbeitsrechtliche Beratung von Mandanten fokussiert.

Die Beratung umfasst alle Aspekte, die das Gebiet des Arbeitsrechts und die angrenzenden Bereiche, wie z.B. Sozialversicherungsrecht, Aufenthaltserlaubnis- und Arbeitserlaubnisrecht sowie Datenschutz, betreffen. Hierzu zählen insbesondere:

Umstrukturierungen und Transaktionen
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Schwerpunkte in diesem Bereich bilden: Schließungen und Verlegungen von Betrieben und Betriebsteilen, Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben, Begleitung beim Erwerb von Betrieben (Betriebsübergang), Outsourcing
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Individualarbeitsrecht
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Hauptthemen sind: Kündigungsschutzrecht, Abmahnungen, Versetzungen, Aufhebungsverhandlungen
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Kollektivarbeitsrecht
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Dazu gehören u. a.: Fragen zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, Anwendung tarifvertraglicher Regelungen
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Forensik (Vertretung der Mandanten vor Gericht)
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Vertretung der Mandanten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (Urteils- und Beschlussverfahren) vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht in Deutschland
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Tätigkeiten in Spezialfällen
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Arbeitsrechtliche Due Diligence Reviews, Zulässigkeit von Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit, Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland
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